Es lohnt sich für vieles, organisiert zu sein ...
Die PastoralassistentInnen wählen zur Vertretung ihrer Interessen die Personalvertretung.
Die Bestimmung über die Organe der Arbeitnehmerschaft, ihre Rechte und Pflichten sowie die Wahlordnung regeln sich nach dem II.Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes
vom 14.12.1973, BGBl. 22/1974, in der jeweiligen Fassung, wobei auf § 132 Absatz 1 und 4 Bedacht zu nehmen ist. Das im Arbeitsverfassungsgesetz
als "Betriebsrat" bezeichnete Organ trägt für den Geltungsbereich dieser Dienstordnung die Bezeichnung "Personalvertretung".
Aufgrund der Anzahl der Pastoralassistent/innen gibt es vier Personalvertreter/innen, die die Vertretungsaufgaben in dienstrechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht wahrnehmen.
Für das Gespräch mit der Diözesanleitung wurde ein Verhandlungsausschuss eingerichtet.
Unsere PersonalvertreterInnen sind:
Vorsitzender:
Alois Stelzer, Pfarre Gerolding
3392 Schönbühel, Gerolding 1, Tel. 02752/8243 od. 0664/0106014
e-mail: stelzer.alois@utanet.at
Stellvertreter:
Karl Immervoll, Betriebsseelsorge
Teichfeldstr. 46, 3860 Heidenreichstein, Tel. 02862/53997
e-mail: betriebsseelsorge.wald4tel@utanet.at
Schriftführerin:
Christine Winklmayr, Krankenhausseelsorge Amstetten
3300 Amstetten, Dammstraße 34/5/10, Tel. 07472/65224 od. 0664/5214506
e-mail: khs.pa.stpoelten@kirche.at
Kassier:
Mag. Andreas Schachenhofer, Pfarre Ybbs / Säusenstein
Schlossstraße 12, 3374 Säusenstein, Tel. 07412/58013 od. 0664/4249702
e-mail: schachi@direkt.at
Entstehung der Personalvertetung
Ende der 80er Jahre wurden die Aufgabenfelder, vor allem im dienstrechtlichen Bereich, für den Vorstand der Berufsgemein-schaft der PastoralassistentInnen
zusehends mehr, sodass wir in einem längeren Prozeß die Errichtung eines Betriebsrates anstrebten. In den langwierigen Verhandlungen mit den Dienstgebervertretern,
die einem Betriebsrat wegen Nichtvorliegens eines Betriebes nicht zustimmen wollten, einigten wir uns auf die Form einer Personalvertretung, die seitens
des Bischofs errichtet und auf Grundlage des Arbetisverfassungsgesetzes gewählt wird. Am Ende seiner Amtszeit hat Bischof Dr. Franz Zák
im Jahr 1991 mit Diözesan-gesetz die Personalvertretung errichtet. Im November 1991 wurde die ersten PersonalvertreterInnen gewählt.
Stefan Mayerhofer als Vorsitzender, Susanna Haslinger als Stellvertreterin; Mag. Josef Gruber wurde Kassier und Wolfgang Preissl Schriftführer.
Im Oktober 2001 feierten wir im Hippolythaus St. Pölten 10 Jahre Personalvertretung.
Aufgaben
Die Aufgabe der Personalvertretung ist es, die Interessen der PastoralassistentInnen in der Diözese umfassend wahrzunehmen.
Allgemeines Informations und Beratungsrecht - dafür wurde ein eigener Verhandlungsausschuss zwischen Ordinariatskonferenz und Personalvertretung eingerichtet.
Wahrnehmen von Interessen und Vertretung gegenüber dem Dienstgeber einzelner PastoralassistentInnen in ihren Anliegen. Dafür ist aber eine formale Beauftragung mittels Datenschutzformblatt notwendig.
Verhandlungen führen über Änderungen in der Dienst- und Besoldungsordnung sowie der Durchführungsordnung dazu, insbesonders wenn durch gesetzliche Änderungen diese Ordnungen betroffen sind.
Verhandlungen führen über betriebliche Besserstellungen (Jubiläumsgelder, Erlebensversicherung, Fahrtkostenzuschuss....)
Einsichtsrecht in die Personalakte
Information und Mitwirkung bei Anstellungen, Versetzungen, Kündigungen
Überprüfung der Anstellungsdekrete (= Dienstzettel)
Überwachung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
Überprüfung der Urlaubsaufzeichnungen, vor allem die Berechnung des Urlaubsstichtages (wichtig für Erhöhung des Anspruches auf 6 Wochen Erholungsurlaub)
Überwachung der Gehaltsauszahlung und anderer besoldungsrelevanter Vorgänge (z.B. rechtzeitige Auszahlung des Jubiläumsgeldes)
Information der PastoralassistentInnen bei den Betriebsversammlungen und Weiterbildungstagungen sowie durch ein PersonalvertretungsInfo bedingt durch die dezentralen Dienstorte
Zusammenarbeit mit anderen Interessensvertretungen
§ 23 Dienst- und Besoldungsordnung
1. Für die Wahrnehmung der Interessen des Arbeitgebers ist die Ordinariatskonferenz zuständig.
2. Zwischen Ordinariatskonferenz und der Personalvertretung wird einvernehmlich ein Verhandlungsausschuss zur Klärung von Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten eingerichtet.
3. Dieser Ausschuss besteht aus sechs Personen, wobei jeweils drei Personen von der Ordinariatskonferenz und der Personalvertretung entsandt werden.
4. Der Verhandlungsausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Er wird jeweils von dem von der Ordinariatskonferenz bestimmten Vorsitzenden des Verhandlungsausschusses einberufen. Die Einberufung kann von der Ordinariatskonferenz und von der Personalvertretung unter Angabe der einzubringenden Anträge verlangt werden.
5. Das Ergebnis der Sitzung ist in einem Protokoll festzuhalten, welches den Mitgliedern der Ordinariatskonferenz und der Personalvertretung zuzuleiten ist.
6. Die Entscheidung über die Anträge steht der Ordinariatskonferenz zu. Sie wird der Personalvertretung mittels Auszug aus dem Protokoll der Ordinariatskonferenz bekanntgegeben.