Wer zahlt Kirchenbeitrag?
Kirchenbeitrag zahlt jeder Katholik,
der in der Diözese seinen Hauptwohnsitz
hat und großjährig
ist.
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er muss über ein Einkommen oder Vermögen
verfügen oder |
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es muss eine andere Beitragsgrundlage vorhanden
sein. |
Die erste Beitragsvorschreibung erfolgt für jenes Kalenderjahr,
das dem 19. Geburtstag folgt.
Als Grundlage für den Kirchenbeitrag gelten das Kirchenbeitragsgesetz
mit der Kirchenbeitragsverordnung von 1939. Diese wurden im Jahr
1945 in die geltende Rechtsordnung übernommen. Hinzu kommt
die Kirchenbeitragsordnung der Diözese St. Pölten vom
1. 1. 2005 samt Anhang für 2008.
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