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Kirchenbeitrag Diözese St. Pölten
Domplatz 1 - 3100 St. Pölten
Bistumsgebäude Diözese St. Pölten

 

Wer zahlt Kirchenbeitrag?

Kirchenbeitrag zahlt jeder Katholik, der in der Diözese seinen Hauptwohnsitz hat und großjährig ist.

er muss über ein Einkommen oder Vermögen verfügen oder
es muss eine andere Beitragsgrundlage vorhanden sein.

Die erste Beitragsvorschreibung erfolgt für jenes Kalenderjahr, das dem 19. Geburtstag folgt.

Als Grundlage für den Kirchenbeitrag gelten das Kirchenbeitragsgesetz mit der Kirchenbeitragsverordnung von 1939. Diese wurden im Jahr 1945 in die geltende Rechtsordnung übernommen. Hinzu kommt die Kirchenbeitragsordnung der Diözese St. Pölten vom 1. 1. 2005 samt Anhang für 2008.


Beitragsfrei sind folgende Zeiten:
Studium ohne Nebeneinkommen
Bezug von Kinderbetreuungsgeld ohne Nebeneinkünfte
ordentlicher Präsenzdienst
Zivildienst
Bezug des Notstandgeldes
Arbeitslosigkeit
Lehrzeit

Haushalt (ohne Einkommen), sofern nicht eine Mischehe vorliegt.
(Von einer Mischehe spricht man, wenn ein Katholik mit einem Ehegatten verheiratet ist, der nach staatlichem Recht nicht der katholischen Kirche angehört. Damit sind auch getaufte aber ausgetretene Personen eingeschlossen.)


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