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1. Name
und Anlaß
Die Katholische Männerbewegung Österreichs (KMBÖ) verleiht
mindestens zweijährlich einen mit ATS 100.000,-- dotierten "Erzbischof
Romero-Anerkennungspreis". Erzbischof Arnulfo Oscar Romero von San
Sal-vador wurde am 24. März 1980 wegen seines vorbildlichen gesellschaftspolitischen
Engagements für soziale Gerechtigkeit, Respektierung der Menschenrechte
und menschenwürdige Lebensbedingungen für Unterdrückte
ermordet. Der Preis wurde bei der Herbstkonferenz 1980 der Katholischen
Männerbewegung Österreichs in Würdigung dieses Engagements
eingesetzt.
2. Zweck
Durch die Vergabe dieses Preises wird das gesellschaftspolitische und
soziale Engagement des/der Preisträgers/in anerkannt und gestärkt.
Die KMBÖ drückt mit der Verleihung ihrer Solidarität mit
dem/der Preisträger/in aus.
3. Kriterien
der Verleihung
Der Preis kann verliehen werden an Einzelpersonen, Personengruppen, Projektträger
und Einrichtungen, für deren Tätigkeit folgende Kriterien zutreffen:
a) entsprechen in hohem Maß den geltenden Grundsätzen der Entwicklungspolitik
der Mitglieder der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz
für Internationale Entwicklung und Mission (KOO)
b) werden unter außergewöhnlichem persönlichem Einsatz
und erschwerten Bedingungen durchgeführt und beziehen den gesellschaftlichen
und politischen Kontext in das Engagement ein
c) der/die ins Auge gefaßte Preisträger/in ist in einem Land
tätig, zu dem die KMB in ihrem entwicklungspolitischen Engagement
Beziehungen unterhält
d) haben vorbildlichen Charakter im gegenwärtigen Wirkungsbereich
sowie für zukünftige ähnliche Aktivitäten.
4. Auswahl
der Preisträger
Nennungsrecht haben die den Preis stiftende KMB-Diözese bzw. die
KMBÖ sowie die Mitglieder des gesamtösterreichischen entwicklungspolitischen
Arbeitskreises der KMBÖ. Aus diesen Nennungen erstellt der genannte
Arbeitskreis einen Vorschlag und übermittelt diesen an die den Preis
stiftenden KMB-Diözese zur endgültigen Entscheidung. Diese Entscheidung
wird dem KMBÖ-Vorstand zur Zustimmung übermittelt, eine Ablehnung
bedarf eines einstimmigen Beschlusses.
5. Verleihung
und Übergabe des Preises
Der Preis wird durch die KMBÖ verliehen. Die Übergabe erfolgt
durch den Diözesanbischof oder von einem/er von ihm genannten Stellvertreter/in
der den Preis stiftenden KMB-Diözese. Die Verleihung und Übergabe
wird von der entsprechenden Diözese in Zusammenarbeit mit dem Vorstand
der KMBÖ vorbereitet.
6. Finanzierung
Der Preis wird abwechselnd von den einzelnen KMB-Diözesen Österreichs
dotiert und vergeben. Die Veranstaltungskosten der Verleihung werden von
der vergebenden KMB-Diözese getragen.
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