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ERZBISCHOF ROMERO

ANERKENNUNGSPREIS


V e r g a b e r i c h t l i n i e n

 

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Veranstaltungen

 
Beschlossen in der
Fassung des
KMBÖ-Vorstandes bei
der KMBÖ
-Frühjahrskonferenz
vom 15. bis 16. März
1996 in Eisenstadt

 

1. Name und Anlaß
Die Katholische Männerbewegung Österreichs (KMBÖ) verleiht mindestens zweijährlich einen mit ATS 100.000,-- dotierten "Erzbischof Romero-Anerkennungspreis". Erzbischof Arnulfo Oscar Romero von San Sal-vador wurde am 24. März 1980 wegen seines vorbildlichen gesellschaftspolitischen Engagements für soziale Gerechtigkeit, Respektierung der Menschenrechte und menschenwürdige Lebensbedingungen für Unterdrückte ermordet. Der Preis wurde bei der Herbstkonferenz 1980 der Katholischen Männerbewegung Österreichs in Würdigung dieses Engagements eingesetzt.

2. Zweck
Durch die Vergabe dieses Preises wird das gesellschaftspolitische und soziale Engagement des/der Preisträgers/in anerkannt und gestärkt. Die KMBÖ drückt mit der Verleihung ihrer Solidarität mit dem/der Preisträger/in aus.

3. Kriterien der Verleihung
Der Preis kann verliehen werden an Einzelpersonen, Personengruppen, Projektträger und Einrichtungen, für deren Tätigkeit folgende Kriterien zutreffen:
a) entsprechen in hohem Maß den geltenden Grundsätzen der Entwicklungspolitik der Mitglieder der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für Internationale Entwicklung und Mission (KOO)
b) werden unter außergewöhnlichem persönlichem Einsatz und erschwerten Bedingungen durchgeführt und beziehen den gesellschaftlichen und politischen Kontext in das Engagement ein
c) der/die ins Auge gefaßte Preisträger/in ist in einem Land tätig, zu dem die KMB in ihrem entwicklungspolitischen Engagement Beziehungen unterhält
d) haben vorbildlichen Charakter im gegenwärtigen Wirkungsbereich sowie für zukünftige ähnliche Aktivitäten.

4. Auswahl der Preisträger
Nennungsrecht haben die den Preis stiftende KMB-Diözese bzw. die KMBÖ sowie die Mitglieder des gesamtösterreichischen entwicklungspolitischen Arbeitskreises der KMBÖ. Aus diesen Nennungen erstellt der genannte Arbeitskreis einen Vorschlag und übermittelt diesen an die den Preis stiftenden KMB-Diözese zur endgültigen Entscheidung. Diese Entscheidung wird dem KMBÖ-Vorstand zur Zustimmung übermittelt, eine Ablehnung bedarf eines einstimmigen Beschlusses.

5. Verleihung und Übergabe des Preises
Der Preis wird durch die KMBÖ verliehen. Die Übergabe erfolgt durch den Diözesanbischof oder von einem/er von ihm genannten Stellvertreter/in der den Preis stiftenden KMB-Diözese. Die Verleihung und Übergabe wird von der entsprechenden Diözese in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der KMBÖ vorbereitet.

6. Finanzierung
Der Preis wird abwechselnd von den einzelnen KMB-Diözesen Österreichs dotiert und vergeben. Die Veranstaltungskosten der Verleihung werden von der vergebenden KMB-Diözese getragen.



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Die KMB ist eine Gliederung der Kath. Aktion
der Diözese St. Pölten
verantwortlich für den Inhalt: Josef Muhr