Kontrolle besser als Vertrauen?
Rückblick: Im Herbst 1992 einigten sich die Agrarminister der
damaligen „Europäischen Gemeinschaft” (EG) auf das sogenannte „Integrierte
Verwaltungs- und Kontrollsystem” (INVEKOS), zur Abwicklung und Kontrolle
der Beihilfen und Förderungen im Rahmen der damaligen EG-Agrarreform.
Hubert Müller
Dieses System basiert auf EDV-gestützten Datenbanken in
den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die sämtliche Betriebe, die
einzelnen Grundstücksparzellen und die Tierbestände erfassen sollen
und so die wesentlichen Grundinformationen aller landwirtschaftlichen
Betriebe beinhalten. Diese Datenbanken sollen zusammen auf entsprechenden
Kontrollen vor Ort, also bei den Bauern und mit der Auswertung von
Satellitenfotos, den systematischen Abgleich der von den Landwirten
gestellten Förderungsanträge mit den auszuzahlenden Beihilfen ermöglichen.
Kontrollinstrument
Damit hatte sich die EG unter dem damaligen Agrarkommissar MacSharry
ein Kontrollinstrument geschaffen, das es ermöglichen sollte Agrarförderungen
nach gleichen Regeln von Schottland bis Sizilien, heute könnten
wir sagen: von Finnland oder Schweden bis Sizilien, zu vergeben.
Auslösendes Moment für die Schaffung dieser Kontrollinstitution
waren erhebliche Unzukömmlichkeiten bei der Inanspruchnahme der
Agrarförderungen in verschiedenen Ländern der EG, wie Prämiendoppelzahlungen
und andere Betrügereien. Die daraus resultierenden Folgen spüren
nun auch unsere Bauern, nach dem Beitritt Österreichs zur EU. Situation
in Österreich Im Hinblick auf den zu erwartenden Beitritt Österreichs
zur EU wurden auch in unserem Land wesentliche agrarpolitische Änderungen
durchgeführt. So wurde mit 1. Juli 1993 die öffentlich rechtliche
Körperschaft der AMA (AgrarMarktAustria) installiert, die die Aufgaben
der vorher gegebenen Agrarfonds (Getreidewirtschaftsfonds, Viehwirtschaftsfonds
etc.) übernahm. Dazu gehören u.a. Marketing-, Qualitätssicherungs-
und Kontrollaufgaben. Mit der sehr positiven Volksabstimmung für
einen EU-Beitritt Österreichs am 12. Juni 1994 (66% Pro-Stimmen)
und der damit fixierten Teilnahme am Gemeinsamen Markt, erhielt
die AMA auch die nationale Kontrollfunktion von „INVEKOS” der EU.
Die AMA führt daher seit 1995 auch die Kontrollen bei den bäuerlichen
Antragstellern auf Agrarförderungen durch. Diese Kontrollen erfolgen
einerseits nach dem Zufallsprinzip, andererseits nach einer Risikoanalyse,
d.h. Betriebe, bei denen Mängel aufgetreten sind, werden häufiger
kontrolliert als andere.
AMA-Kontrolle
Die AMA-Kontrolle ist eine Art „Plausibilitätsprüfung”, d.h. es
erfolgt eine Prüfung der Förderungsanträge zunächst nach formalen
Fehlern (z.B. Rechenfehler). Diese Überprüfung erfolgt EDV-mäßig
und ist bei Beanstandungen in der Regel auch relativ leicht behebbar
(in mehr als 90% der Fälle für den Bauern positiv). Die Überprüfung
erfolgt aber auch nach inhaltlichen Mängeln, so z.B. nach dem Gesichtspunkt,
ob die Förderungsrichtlinien (z.B. Begrenzungen) eingehalten wurden
oder nicht. Bei solchen inhaltlichen Fehlern gibt es nun oft unverhältnismäßig
hohe Sanktionen. Dies ist es, was unsere Bauern häufig mit Unverständnis,
ja mit Wut und Aggression beantworten. Konkrete Auswirkungen Grundsätzlich
gilt das Antragsprinzip, d.h. ohne Antrag gibt es keine Förderungen!
Jeder Antrag wird auch überprüft, einerseits bei den Beratungsstellen
der Bezirksbauernkammern, andererseits bei der AMA. Stellt sich
nun bei der Überprüfung durch die AMA ein inhaltlicher Fehler heraus,
kann dies schwerwiegende Folgen haben, auch wenn dieser Fehler nur
geringfügig ist.
ÖPUL-Förderung
Ein Beispiel hiezu aus dem ÖPUL (das österr. Programm für umweltschonende
Landwirtschaft): Ein 20 ha Ackerbaubetrieb beantragt nach dem ÖPUL
1995 eine Förderung für Winterbegrünung (3. Begrünungsstufe). Für
den Antrag gilt ein 5jähriger Verpflichtungszeitraum (1995-1999).
Wesentlich für die Förderung ist, daß der Getreideanteil an der
Gesamtfläche, einschließlich Mais, max. 75% beträgt. Wird dieser
Anteil auch nur geringfügig überschritten, z.B. im letzten Jahr
des 5jährigen Verpflichtungszeitraumes, ergibt sich als Folgerung
die Rückzahlung aller gewährten Förderungen aus dem ÖPUL der letzten
4 Jahre. Der Bauer wird also auch für die vorhergegangenen 4 Jahre,
die völlig korrekt verlaufen sind, zur Kasse gebeten und damit bestraft!
Im konkreten Fall: Der 20 ha-Ackerbaubetrieb mit der höchsten Begrünungsstufe
erhält in 4 Jahren S 102.600,-- Förderung und muß diese wegen des
Fehlers im 5. Jahr zurückzahlen, bei gleichzeitigem Verlust für
dieses 5. Jahr. Daher empfehlen auch die Beratungsstellen der Landwirtschaftskammern,
z.B. die Flächenobergrenzen nicht bis auf den letzten Quadratmeter
auszunutzen, sondern lieber etwas vorsichtiger zu sein. Von einzelnen
Bauern wird häufig die sehr einschränkende Beurteilung fehlerhafter
Anträge kritisiert. Aber die AMA möchte mit dieser harten Beurteilung
erreichen, daß die EU-Agrarbehörde nicht die Förderungsmittel für
die gesamte Landwirtschaft kürzt. Die AMA hat nämlich nicht nur
die Kontrollen „vor Ort”, d.h. bei den Bauern durchzuführen, sondern
unterliegt selbst sogenannten Oberkontrollen durch das österr. Landwirtschaftsministerium,
durch den österr. Rechnungshof, durch die EU-Agrarbehörde und dem
Europäischen Rechnungshof. Bei nachgewiesenen Mängeln erfolgt sofort
die Regreßforderung der EU. Weist die EU z.B. 10% fehlerhafte Anträge
nach, kürzt sie die Förderungsmittel für unsere Landwirtschaft um
10%, bzw. verlangt deren Rückzahlung.
Schlußfolgerungen
Es ist ein starkes Stück das unseren Bauern, die überwiegend klein
strukturiert sind, hier zugemutet wird. Zusätzlich zu dem seit dem
EU-Beitritt enorm gestiegenen Aufwand für Bürokratie und Zettelwirtschaft,
wird dem Landwirt bei jedem inhaltlichen Fehler, der einem ungeübten
Buchführer und gleichzeitig manuell extrem beanspruchten Menschen
passieren kann, von vornherein und grundsätzlich Betrugsabsicht
unterstellt. Dieser Zustand ist unhaltbar und erinnert an längst
vergangen geglaubte Zeiten der persönlichen Abhängigkeit und der
Leibeigenschaft gegenüber allmächtigen vorgelagerten Institutionen.
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