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   Das Online Magazin der Katholischen Männerbewegung St. Pölten
     

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Kontrolle besser als Vertrauen?

Rückblick: Im Herbst 1992 einigten sich die Agrarminister der damaligen „Europäischen Gemeinschaft” (EG) auf das sogenannte „Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem” (INVEKOS), zur Abwicklung und Kontrolle der Beihilfen und Förderungen im Rahmen der damaligen EG-Agrarreform.

Hubert Müller
Dieses System basiert auf EDV-gestützten Datenbanken in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die sämtliche Betriebe, die einzelnen Grundstücksparzellen und die Tierbestände erfassen sollen und so die wesentlichen Grundinformationen aller landwirtschaftlichen Betriebe beinhalten. Diese Datenbanken sollen zusammen auf entsprechenden Kontrollen vor Ort, also bei den Bauern und mit der Auswertung von Satellitenfotos, den systematischen Abgleich der von den Landwirten gestellten Förderungsanträge mit den auszuzahlenden Beihilfen ermöglichen.

Kontrollinstrument

Damit hatte sich die EG unter dem damaligen Agrarkommissar MacSharry ein Kontrollinstrument geschaffen, das es ermöglichen sollte Agrarförderungen nach gleichen Regeln von Schottland bis Sizilien, heute könnten wir sagen: von Finnland oder Schweden bis Sizilien, zu vergeben. Auslösendes Moment für die Schaffung dieser Kontrollinstitution waren erhebliche Unzukömmlichkeiten bei der Inanspruchnahme der Agrarförderungen in verschiedenen Ländern der EG, wie Prämiendoppelzahlungen und andere Betrügereien. Die daraus resultierenden Folgen spüren nun auch unsere Bauern, nach dem Beitritt Österreichs zur EU. Situation in Österreich Im Hinblick auf den zu erwartenden Beitritt Österreichs zur EU wurden auch in unserem Land wesentliche agrarpolitische Änderungen durchgeführt. So wurde mit 1. Juli 1993 die öffentlich rechtliche Körperschaft der AMA (AgrarMarktAustria) installiert, die die Aufgaben der vorher gegebenen Agrarfonds (Getreidewirtschaftsfonds, Viehwirtschaftsfonds etc.) übernahm. Dazu gehören u.a. Marketing-, Qualitätssicherungs- und Kontrollaufgaben. Mit der sehr positiven Volksabstimmung für einen EU-Beitritt Österreichs am 12. Juni 1994 (66% Pro-Stimmen) und der damit fixierten Teilnahme am Gemeinsamen Markt, erhielt die AMA auch die nationale Kontrollfunktion von „INVEKOS” der EU. Die AMA führt daher seit 1995 auch die Kontrollen bei den bäuerlichen Antragstellern auf Agrarförderungen durch. Diese Kontrollen erfolgen einerseits nach dem Zufallsprinzip, andererseits nach einer Risikoanalyse, d.h. Betriebe, bei denen Mängel aufgetreten sind, werden häufiger kontrolliert als andere.

AMA-Kontrolle

Die AMA-Kontrolle ist eine Art „Plausibilitätsprüfung”, d.h. es erfolgt eine Prüfung der Förderungsanträge zunächst nach formalen Fehlern (z.B. Rechenfehler). Diese Überprüfung erfolgt EDV-mäßig und ist bei Beanstandungen in der Regel auch relativ leicht behebbar (in mehr als 90% der Fälle für den Bauern positiv). Die Überprüfung erfolgt aber auch nach inhaltlichen Mängeln, so z.B. nach dem Gesichtspunkt, ob die Förderungsrichtlinien (z.B. Begrenzungen) eingehalten wurden oder nicht. Bei solchen inhaltlichen Fehlern gibt es nun oft unverhältnismäßig hohe Sanktionen. Dies ist es, was unsere Bauern häufig mit Unverständnis, ja mit Wut und Aggression beantworten. Konkrete Auswirkungen Grundsätzlich gilt das Antragsprinzip, d.h. ohne Antrag gibt es keine Förderungen! Jeder Antrag wird auch überprüft, einerseits bei den Beratungsstellen der Bezirksbauernkammern, andererseits bei der AMA. Stellt sich nun bei der Überprüfung durch die AMA ein inhaltlicher Fehler heraus, kann dies schwerwiegende Folgen haben, auch wenn dieser Fehler nur geringfügig ist.

ÖPUL-Förderung

Ein Beispiel hiezu aus dem ÖPUL (das österr. Programm für umweltschonende Landwirtschaft): Ein 20 ha Ackerbaubetrieb beantragt nach dem ÖPUL 1995 eine Förderung für Winterbegrünung (3. Begrünungsstufe). Für den Antrag gilt ein 5jähriger Verpflichtungszeitraum (1995-1999). Wesentlich für die Förderung ist, daß der Getreideanteil an der Gesamtfläche, einschließlich Mais, max. 75% beträgt. Wird dieser Anteil auch nur geringfügig überschritten, z.B. im letzten Jahr des 5jährigen Verpflichtungszeitraumes, ergibt sich als Folgerung die Rückzahlung aller gewährten Förderungen aus dem ÖPUL der letzten 4 Jahre. Der Bauer wird also auch für die vorhergegangenen 4 Jahre, die völlig korrekt verlaufen sind, zur Kasse gebeten und damit bestraft! Im konkreten Fall: Der 20 ha-Ackerbaubetrieb mit der höchsten Begrünungsstufe erhält in 4 Jahren S 102.600,-- Förderung und muß diese wegen des Fehlers im 5. Jahr zurückzahlen, bei gleichzeitigem Verlust für dieses 5. Jahr. Daher empfehlen auch die Beratungsstellen der Landwirtschaftskammern, z.B. die Flächenobergrenzen nicht bis auf den letzten Quadratmeter auszunutzen, sondern lieber etwas vorsichtiger zu sein. Von einzelnen Bauern wird häufig die sehr einschränkende Beurteilung fehlerhafter Anträge kritisiert. Aber die AMA möchte mit dieser harten Beurteilung erreichen, daß die EU-Agrarbehörde nicht die Förderungsmittel für die gesamte Landwirtschaft kürzt. Die AMA hat nämlich nicht nur die Kontrollen „vor Ort”, d.h. bei den Bauern durchzuführen, sondern unterliegt selbst sogenannten Oberkontrollen durch das österr. Landwirtschaftsministerium, durch den österr. Rechnungshof, durch die EU-Agrarbehörde und dem Europäischen Rechnungshof. Bei nachgewiesenen Mängeln erfolgt sofort die Regreßforderung der EU. Weist die EU z.B. 10% fehlerhafte Anträge nach, kürzt sie die Förderungsmittel für unsere Landwirtschaft um 10%, bzw. verlangt deren Rückzahlung.

Schlußfolgerungen

Es ist ein starkes Stück das unseren Bauern, die überwiegend klein strukturiert sind, hier zugemutet wird. Zusätzlich zu dem seit dem EU-Beitritt enorm gestiegenen Aufwand für Bürokratie und Zettelwirtschaft, wird dem Landwirt bei jedem inhaltlichen Fehler, der einem ungeübten Buchführer und gleichzeitig manuell extrem beanspruchten Menschen passieren kann, von vornherein und grundsätzlich Betrugsabsicht unterstellt. Dieser Zustand ist unhaltbar und erinnert an längst vergangen geglaubte Zeiten der persönlichen Abhängigkeit und der Leibeigenschaft gegenüber allmächtigen vorgelagerten Institutionen.

 
 


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verantwortlich für den Inhalt: Josef Muhr