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Beziehungen
verändern sich. Neue Erfahrungen, Kinder, veränderte
Lebensumstände und Begegnungen bringen das
mitunter eingespielte Zusammensein immer wieder in Bewegung.
Zum einen liegen darin wertvolle Anstöße die eingefahrenen Bahnen zu verlassen
und die Beziehung neu beleben; zum anderen können diese Krisen
aber auch unüberbrückbare Gräben auftun und
zur Beendigung führen.
Menschen, die geschieden wurden oder sich getrennt haben,
dürfen in der Kirche auf Verständnis, solidarisches Mitgefühl
und auf Ermutigung hoffen.
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Geschiedene haben in der Kirche die gleichen Rechte
Katholiken sind nach einer Trennung oder Scheidung in ihren
kirchlichen Rechten
nicht eingeschränkt.
Auch im Empfang der Sakramente sind sie anderen Gläubigen gleich
gestellt. Die kirchliche Gemeinschaft sieht in ihren Dokumenten
vor, Geschiedenen in besonderer Weise Wertschätzung,
Solidarität, Verständnis und konkrete Hilfen
entgegenzubringen.
So stehen gerne Seelsorger und Seelsorgerinnen oder kirchliche
Beratungsstellen zur Verfügung, wenn Unterstützung gesucht
wird, Wunden, die die Scheidung oder Trennung
hinterlassen hat, zu
heilen, den eigenen Anteil klarer zu sehen, und mögliche
Entwicklungschancen, die die Krise gezeigt hat, wahr zu nehmen.
Diese Auseinandersetzung kann Wertvolles leisten. Sie kann dazu
beitragen Versöhnung zu finden und das weitere Leben mit
höherer
Selbsterkenntnis zu gestalten.
Geschiedene in einer neuen Ehe/Lebensgemeinschaft
Mit viel Hoffnung und Gottvertrauen gehen oft gerade
jene Menschen Lebensgemeinschaften ein, bei denen die Ehe des einen
oder beider
geschieden wurde. Als
Mitglieder der Glaubensgemeinschaft erwarten sie sich mitunter eine
seelsorgliche Begleitung, die ermutigende Solidarität der
Pfarrangehörigen und die Integration in die Gemeinschaft, die die
Anwesenheit Gottes feiert, bekennt und daraus lebt.
Eine Wiederheirat reibt sich mit dem Wort Jesu: "Was Gott verbunden
hat, das trenne der Mensch nicht!" (Mk 10.9)
Die Kirche hat seit biblischer Zeit versucht, auch diese Sorge Jesu um
das Heil der Menschen richtig zu verstehen und hilfreich zu
verkünden.
So kennt etwa bereits das Matthäusevangelium (etwa 40 Jahre nach
dem öffentlichen Wirken Jesu) eine
Einschränkung in der Unauflöslichkeit der Ehe für den
Fall, dass Unzucht vorliegt. Diese Klausel wurde und wird von den
Theologen unterschiedlich weit gedeutet.
Die christlichen Konfessionen sind in der theologischen Lehrmeinung zu
differierenden Lösungen gekommen.
Pastorale Neuansätze
Namhafte Theologen und viele Seelsorger bemühen sich,
die Botschaft der Barmherzigkeit Gottes gerade auch so zu
verkünden, dass Menschen, die in Zweitehen leben, sie ermutigend,
befreiend und Orientierung gebend erfahren können.
Den größten Wert hat dabei das seelsorgliche Gespräch,
bei dem vor allem auf die subjektiven Hintergründe eingegangen
wird, die zur bestehenden Situation geführt haben.
In einer Veröffentlichung deutschsprachiger Pastoraltheologen
wurden Fragen festgehalten, mit deren Befassung dieses Gespräch
angeregt werden und den Betroffenen geholfen
werden kann,
ihre
Persönlichkeit weiter zu entwicklen und ihre Position
auch hinsichtlich des Kommunionempfangs zu überdenken.
- Ist festgestellt, ob die
Konfliktsituation auf dem Rechtsweg geklärt werden kann?
(Annulierung der Ehe)
- Ist die Rückkehr zum ersten Partner
objekiv und subjektiv (von beiden Partnern her) noch möglich?
- Ist die Bereitschaft vorhanden, die mit
dem Scheitern der sakramentalen Ehe und der Wiederverheiratung unter
Umständen verbundene Schuld anzuerkennen und bestehende
Verpflichtungen (gegenüber dem ersten Partner und den Kindern)
nach Kräften zu erfüllen?
- Steht die neue Verbindung auf der
Grundlage beiderseits erklärten Ehewillens und besteht die
Bereitschaft zu einem entsprechenden christlichen Zusammenleben, sowie
die Kinder christlich zu erziehen?
- Lässt sich gegenüber der
christlichen Gemeinde der öffentliche Sakramentenempfang
verantworten?
- Ist das Verlangen nach den Saktramenten
von lauteren Motiven bestimmt?
Falls Sie einen Gesprächspartner/eine Gesprächspartnerin dazu
suchen, stellen wir gerne einen Kontakt her.
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Anton Zehetgruber, Fachstelle Beziehung-Ehe-Familie, a.zehetgruber@kirche.at
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