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Der Familienfonds gewährt Darlehen für junge Familien
Kontakt:
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3101 St. Pölten, Klostergasse 15
Tel: +43(0)2742 324 3345
Email: familienfonds@kirche.at
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Darlehenshöhe
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Der Familienfonds gewährt Darlehen bis zu einer Höhe von € 3.900,- zinsenfrei
Die monatliche Rückzahlung beträgt mindestens € 65,-. Die Höhe richtet
sich nach dem monatlichen Einkommen und wird vom Kuratorium festgelegt.
Für die monatliche Rückzahlung muss bei der Bank ein Dauerauftrag gemacht werden.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt etwa 5 Jahre.
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Zweck
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Die Darlehen werden gewährt:
- zur Beschaffung von Wohnraum für die eigene Familie
- zur Beschaffung von notwendigem Hausrat
- in besonderen Notstandsfällen
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Darlehensberechtigt
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Der Darlehensnehmer muss
römisch-katholisch sein und seinen ordentlichen Wohnsitz innerhalb
der Diözese St. Pölten haben.
Außerdem muss er nachweisen, daß die Rückzahlung
des Darlehens durch eine entsprechende Geldgebarung gewährleistet
ist.
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Als Darlehensnehmer können auftreten
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- Eheleute, die nicht länger als 10 Jahre verheiratet sind, es sei denn, es handelt sich um Familien mit kleinen Kindern;
- Brautleute, wo der Termin der kirchl. Eheschließung schon feststeht;
- Familienalleinerhalter;
- Familien, die in eine Notlage geraten sind;
-
Großelternteile, sofern sie Aufwendungen für ein Enkelkind zu tragen
haben, das mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft wohnt und noch nicht das
19. Lebensjahr vollendet hat, wenn dieses Enkelkind von einer Tochter
außerehelich geboren wurde und die Tochter den Kindesvater inzwischen
nicht geehelicht hat.
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Wie ist um ein Darlehen anzusuchen
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Die Darlehensbewerber müssen ein formloses, schriftliches Ansuchen an
den Familienfonds der Diözese St. Pölten, 3101 St. Pölten, Klostergasse
15, richten. In diesem Ansuchen muss unbedingt angeführt sein, wofür das
Darlehen benötigt wird, wie lange sie verheiratet sind und ob sie schon
Kinder haben.
Auf Grund dieses Ansuchens wird dem
Darlehenbewerber ein Antragsformular zugesandt. Dieses muss genau
ausgefüllt werden. Als Beilage dazu werden noch benötigt:
- der kirchl. Trauungsschein
- Gehaltsbestätigung
- Baubewilligung oder Mietvertrag, etc.
Sobald beim Familienfonds das Ansuchen einlangt, wird auch an das
zuständige Pfarramt um eine Begutachtung geschrieben, da uns ja zum
Großteil die Leute nicht bekannt sind und wir nicht wissen, ob die
Angaben der Wahrheit entsprechen. Ebenso wird auch eine kurze Rückfrage
an den Sozialreferenten der Pfarre (Pfarrobmann, etc.) gerichtet. Die
Praxis hat gezeigt, dass sich der Sozialreferent dann meistens mit dem
Pfarrer kurz über den Darlehensbewerber bespricht.
Das ausgefüllte Antragsformular sowie die Stellungnahme des Pfarrers
und event. des Pfarrsozialreferenten werden dann dem Kuratorium des
Familienfonds zur Entscheidung vorgelegt.
Das Kuratorium des Familienfonds tagt maximal 3 bis 4 mail im Jahr.
Wenn über ein Darlehen positiv entschieden wird, bekommt der
Darlehensbewerber einen Darlehensvertrag, an den auch ein Blankowechsel
beigeheftet ist. Dieser muss vom Darlehensnehmer unterschrieben werden.
Die Echtheit der Unterschrift muss beim Pfarramt bestätigt werden. Somit
ist die Pfarre immer informiert, ob an die jeweilige Familie ein
Darlehen gewährt wird.
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Familienfonds - Sonderfonds Aktion Leben
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Dieser Sonderfonds gewährt an ledige Mütter ebenfalls Darlehen, sowie in
besonderen Notstandsfällen auch nicht rückzahlbare
Unterstützungsbeiträge. Der Antrag ist genauso wie bei einem
Familienfonds-Darlehen zu stellen.
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Für den Inhalt verantwortlich: Monika Endl, Fachstelle Beziehung-Ehe-Familie, m.endl@kirche.at
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